Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Essen
Erfahren Sie an dieser Stelle mehr über das Arbeitsrecht.
Das Arbeitsrecht
Kündigung und Kündigungsschutzklage
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen wollen, die unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, prüfe ich für Sie, ob das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet. Bei der verhaltensbedingten Kündigung sind das etwaige Erfordernis und Vorliegen vorangegangener einschlägiger Abmahnungen zu berücksichtigen. Im Falle einer Verdachtskündigung ist eine Mitarbeiteranhörung vorab durchzuführen. Auch bei einer ggf. vor Ausspruch der Kündigung erforderlichen Betriebsratsanhörung sowie bei Kündigungsschutzprozessen stehe ich Ihnen zur Verfügung.
Wenn Sie als Arbeitnehmer eine fristlose oder fristgerechte Kündigung erhalten haben, erhebe ich für Sie fristgerecht Kündigungsschutzklage.
Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvereinbarung
Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvereinbarung können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden, um ein Arbeitsverhältnis ggf. gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden. Vorteile für den Arbeitgeber sind, dass er einen Kündigungsschutz nicht berücksichtigen und den Betriebsrat nicht anhören muss. Vertragliche, gesetzliche oder tarifvertraglich geregelte Kündigungsfristen sind hierbei nicht zu berücksichtigen, da der Beendigungszeitpunkt frei gewählt werden kann, beispielsweise auch, wenn ein Arbeitnehmer frühzeitig das Arbeitsverhältnis beenden möchte, um bei einem neuen Arbeitgeber zu beginnen. Achtung: für einen Arbeitnehmer ist vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder einer Abwicklungsvereinbarung zu prüfen, ob dadurch eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld ausgelöst werden kann!
Abmahnung
Bei einer Abmahnung muss der Arbeitgeber das Fehlverhalten des Arbeitnehmers aufzeigen, ihn darauf hinweisen, wie er sich richtig hätte verhalten müssen und dem Arbeitnehmer für den Fall weiterer vergleichbarer Zuwiderhandlungen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses androhen, wobei ich Arbeitgebern gerne behilflich bin.
Wenn ein Arbeitnehmer eine unberechtigte Abmahnung erhalten hat, helfe ich gerne bei einer schriftlichen Gegendarstellung und fordere den Arbeitgeber auf, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen und zurückzunehmen und drohe ggf. Klage an.
Anträge auf Teilzeitbeschäftigung
Gerne bin ich auch Arbeitnehmern bei Anträgen auf Teilzeitbeschäftigung behilflich und bei der Durchsetzung der diesbezüglichen arbeitsrechtlichen Vorschriften.
Zeugnis
Der Inhalt eines Zeugnisses ist für das berufliche Fortkommen wichtig. Ein Arbeitszeugnis muss klar und verständlich formuliert sein. Ich erstelle oder fordere für Sie ein ordentliches qualifiziertes Zeugnis oder überprüfe ein solches für Sie.
Formulierung von Arbeitsverträgen
Ein gut formulierter Arbeitsvertrag vermeidet Missverständnisse und Auseinandersetzungen. Dabei ist nach dem Nachweisgesetz der Mindestinhalt des Arbeitsvertrages zu regeln.
Innerhalb der Vorgaben des NachwG, des Arbeitsschutzgesetzes und AGB‑Rechts formuliere ich für Sie einen passenden Arbeitsvertrag.
Fachanwaltsfortbildungen
ab dem Jahr nach Erlangung der Fachanwalt, aufgelistet nur seit 2018
Meine Zertifikate
Hier sehen Sie die Teilnahmezertifikate Ihrer Anwältin.